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Steuerkanzlei Albert P. Ankenbauer
Heinrich-Vogl-Str. 25
85560 Ebersberg

Telefon (0 80 92) 2 26 26
Telefax (0 80 92) 2 59 28
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Montag - Donnerstagclock icon
8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr

Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Unser Leistungsspektrum

Finanzbuchhaltung

Zahlungseingänge und -ausgänge, fällige Rechnungen, Mahnungsverfahren: Es kann schwer sein, bei all den Geld- und Leistungsströmen den Überblick zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei mittels umfassender Kompetenz und Expertise auf dem Gebiet der Finanzbuchhaltung.

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Lohnbuchhaltung

Korrekt erstellte Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind nicht nur für Ihr Unternehmen wichtig, sondern auch für Ihre Mitarbeiter, die sich auf den pünktlichen Zahlungseingang verlassen. Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

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Jahresabschlüsse

Der Jahresabschlussbericht signalisiert das Ende des Geschäftsjahres und ist für Stakeholder und Investoren eine zuverlässige Informationsquelle über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit unserer Hilfe ist der Jahresabschluss kein Problem mehr: Wir erstellen den Bericht für Sie und begleiten Sie auf Wunsch durch das nächste Geschäftsjahr, um Ihre Erfolgsbilanz noch zu steigern.

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Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung

Eine Steuererklärung kann durchaus eine schwierige Angelegenheit sein. Was lässt sich steuerlich absetzen, was nicht? An welcher Stelle kann Ihr Unternehmen noch Kosten sparen? Um diese Fragen endlich zu beantworten, bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung rund um das Thema Steuererklärung an.

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Juristische Vertretung im Streitfall

Sollte es zum Streitfall kommen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich gern gegenüber dem Finanzamt und Finanzgericht.

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Unternehmensgründung

Besonders im Bereich der Unternehmensneugründung gibt es viele Ungewissheiten, doch auch für erfahrene Unternehmer sind Steuerangelegenheiten keine leichte Sache. Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung rund um das Thema Steuererklärung an und helfen Ihnen, Unklarheiten zu beseitigen.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.“

Amschel Meyer Rothschild